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LG Dortmund, 15.07.2013 - 7 O 321/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Kosten für die Rechtsverfolgung; Notwendigkeit einer Mahnung vor Eintritt des Verzuges
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 15.07.2013 - 7 O 321/12
- OLG Hamm, 18.10.2013 - 20 W 27/13
Wird zitiert von ... (2)
- LG Ravensburg, 07.08.2023 - 5 T 22/23
Statthaftes Rechtsmittel gegen eine Kostenentscheidung in einem Ergänzungsurteil …
Nach der Mehrkostenmethode (OLG Hamm, NJOZ 2014, 1076; LG Dortmund, Urteil vom 15. Juli 2013 - 7 O 321/12 -, juris zu Rn. 21 f.;… Musielak / Voit / Flockenhaus, 20. Aufl. 2023, ZPO § 91a Rn. 52) sind die Kosten, die nach dem Streitwert, der nach der übereinstimmenden Teilerledigterklärung verbleiben, der Partei aufzuerlegen, die in der Höhe dieses Streitwerts unterliegt (§§ 91 Abs. 1 S. 1, 1. Hs, 92 ZPO).Die Mehrkostenmethode wird von der überwiegenden Rechtsprechung bei einer gemischten Kostenentscheidung nach §§ 91, 92 ff., 91a Abs. 1 ZPO angewendet (OLG Hamm, NJOZ 2014, 1076; LG Dortmund, Urteil vom 15. Juli 2013 - 7 O 321/12 -, juris zu Rn. 21 f.; LG Bonn, Urteil vom 19. August 2015 - 9 O 188/13 -, Rn. 52, juris.
- OLG Hamm, 18.10.2013 - 20 W 27/13
Kostenentscheidung bei Teilerledigung
Die sofortige Beschwerde des Klägers gegen die im Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 15.07.2013, Az. 7 O 321/12, enthaltene Kostenentscheidung wird zurückgewiesen.